Ratgeber
E-Rechnung in Österreich und Deutschland: was gilt
In Österreich gibt es derzeit keine allgemeine E-Rechnungspflicht zwischen Unternehmen, Rechnungen an den Bund müssen aber seit 2014 elektronisch sein. In Deutschland müssen Unternehmen E-Rechnungen seit 2025 empfangen können; die Pflicht zum Ausstellen folgt in Stufen 2027 und 2028.
Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung enthält die Rechnungsdaten in strukturierter, maschinenlesbarer Form. Ein einfaches PDF per E-Mail ist keine E-Rechnung in diesem Sinn. Hybride Formate wie ZUGFeRD und Factur-X verbinden beides: ein lesbares PDF mit eingebetteten XML-Daten.
Österreich
- Rechnungen an den Bund: seit 1. Jänner 2014 elektronisch.
- Zwischen Unternehmen: derzeit keine allgemeine Pflicht, die Diskussion dazu läuft.
Deutschland
- Empfangen: seit 1. Jänner 2025 für inländische Unternehmen verpflichtend.
- Ausstellen ab 1. Jänner 2027: für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz.
- Ausstellen ab 1. Jänner 2028: für alle übrigen Unternehmen bei inländischen Umsätzen zwischen Unternehmen.
EU
Das EU-Paket ViDA sieht ab 1. Juli 2030 E-Rechnungen für innergemeinschaftliche Umsätze zwischen Unternehmen vor. Betriebe, die nach Deutschland oder in andere EU-Länder liefern, sollten sich deshalb früh vorbereiten.
So unterstützt Felixo Suite
Das PDF jeder Ausgangsrechnung ist ein ZUGFeRD-2- bzw. Factur-X-Dokument im Profil EN 16931. Eingehende E-Rechnungen liest das System als ZUGFeRD, Factur-X und XRechnung (UBL oder CII) und gleicht den Lieferanten ab.
Stand: November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Bitte prüfen Sie die aktuelle Rechtslage für Ihren Betrieb.
Häufige Fragen
Gilt eine PDF-Rechnung als E-Rechnung?
Ein einfaches PDF nicht. Eine E-Rechnung enthält strukturierte Daten, etwa als XRechnung oder als PDF mit eingebetteter XML nach ZUGFeRD bzw. Factur-X.
Betrifft die deutsche Pflicht österreichische Unternehmen?
Die deutsche Regelung richtet sich an inländische Unternehmen. Kunden in Deutschland können trotzdem E-Rechnungen verlangen; prüfen Sie Ihren Einzelfall mit Ihrem Steuerberater.
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